Seit 2003 ist die Bundesregierung bestrebt, ein Gesetzesvorhaben umzusetzen, welches einem Ehegatten ein Notvertretungsrecht geben soll. Auch der aktuelle Vorstoß ist nun erst mal gescheitert. In der letzten Sitzung des Bundesrates am 22.09.2017 kam die Einführung des Notvertretungsrechts nicht mehr auf die Tagesordnung. Ob es noch mal auf die Agenda kommt, ist noch unklar. Die neue Regierung wird über einen erneuten Gesetzesentwurf zu entscheiden haben. Zusammenfassend wird wiederholt die Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten unterstrichen.